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Schulungspflicht für Instapak Quick
Donnerstag, 26. Oktober 2023

Schulungspflicht für Instapak Quick

Wichtiger Hinweis

Sehr geehrte Kunden,

für den Umgang mit Instapak® Quick™ RT und Instapak® Quick Tuff™ RT besteht eine Schulungspflicht gemäß REACH-Verordnung. Diese muss von allen Benutzern von Instapak® Quick™ RT und Instapak® Quick Tuff™ RT abgeschlossen werden.

Arbeitgeber sowie selbstständige Unternehmen sind verpflichtet, den erfolgreichen Abschluss der Schulung ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren, wobei die Schulung mindestens alle fünf Jahre zu erneuern ist.

Jeder Benutzer kann die Schulung am PC oder mittels Handy-App einfach, schnell und unkompliziert durchführen.

Die Schulung kann auch in mehreren Schritten durchgeführt werden. Der Lernende beginnt dann erneut dort, wo er aufgehört hat. Um zu überprüfen ob der Lernende die wichtigen Punkte verstanden und behalten hat, ist am Ende der Schulung ein kleines Quiz vorgesehen.

Wenn mindestens 80 % der Antworten richtig sind, wird ein Abschlusszertifikat erstellt. Diese Bescheinigung dient dazu, den erfolgreichen Abschluss der Schulung zu dokumentieren und kann bei einem eventuellen Audit, den für die Überwachung der Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen örtlichen Stellen vorgelegt werden.

Wir empfehlen allen, die diese Online-Schulung absolviert haben, eine Kopie des Zertifikats aufzubewahren und bei Ihrer Personalabteilung einzureichen. Dieses Zertifikat ist persönlich und mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren registriert.

Bei unserem Produkt Instapak® Quick™ RT und Instapak® Quick Tuff™ RT befindet sich in jedem Karton ein Zugangscode über QR-Code oder Link auf einem Informationsblatt. Dieser ist nur für Instapak® Quick™ RT bzw. Instapak® Quick Tuff™ RT, da für die Verarbeitung dieser Produkte keine Verarbeitungsmaschinen benötigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Artikelbeschreibungen. Dort finden Sie auch den QR-Code für die Handy-App.

Die Onlineplattform steht in Deutsch und in weiteren Sprachen zur Verfügung.

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit diesem Hinweis um und informieren Sie alle Mitarbeiter, die mit diesen Produkten arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Ralph Klormann

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